Grundbesitzerhaftpflicht
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, sowie Vermieter eines Einfamilienhauses und Zweifamilienhauses, aber auch Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen einen ganz speziellen Haftpflichtversicherungsschutz.
Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht muss der Eigentümer dafür sorgen, dass auf seinem Grundbesitz, kein Passant oder Benutzer des Grundstücks und des Hauses einen Schaden erleidet. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehören zum Beispiel die Pflichten, die die Gemeinde geregelt hat, also das Räumen des Schnees und das Streuen der Gehwege im Winter.
Außerdem muss der Grundbesitzer dafür sorgen, dass alle Wege und Treppen auf dem Grundbesitz keine Stolperfallen bereithalten. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Eingang des Hauses eine ausreichende Beleuchtung besitzt und kein Dachziegel vom Dach fallen und somit eine Sache oder sogar einen Menschen beschädigen kann.
Mit einer Grundbesitzerhaftpflicht kann der Eigentümer sich gegen die Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten versichern. Aber nicht nur Besitzer von Mehrfamilienhäuser und vermieteten Einfamilienhäusern und Zweifamiliehäuser benötigen eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht, sondern auch die Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen, sofern nicht beide Wohnungen vom Versicherungsnehmer bewohnt werden und eine räumliche Trennungen der Wohnungen vorliegt.
Wenn aber beide Wohnungen vom Versicherungsnehmer bewohnt und nicht räumlich getrennt sind, kann Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung bestehen. Also vorher abklären, inwieweit Versicherungsschutz besteht und wenn klar ist, das ein Versicherungsschutz beantragt werden muss, sollte man einen Vergleich der verschiedenen Haftpflichtversicherungen im Internet durchführen.